Verlängerung der Vermutungswirkung für DIN EN 954-1?

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Maschinenrichtlinie   Stand 6 Januar 2010  Verlängerung der Vermutungswirkung für DIN EN 954-1?
Maschinenrichtlinie
Stand 6 Januar 2010
Verlängerung der Vermutungswirkung für DIN EN 954-1?

Inhaltsverzeichnis

Artikel

Auszug aus dem EU-Amtsblatt C 321 18 vom 29-12-2009 bezüglich EN 954-1:1996

Datum des Dokumentes 2010-01-06

Im folgendem Link finden Sie zu Ihrer Information den Auszug aus dem Amtsblatt der Europäischen Union vom 29.12.2009 (C 321/18), in dem das Datum der Beendigung der Annahme der Konformitätsvermutung mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG für die EN 954-1:1996 für den 31.12.2011 festgelegt wurde.


Die Entscheidung für eine außerordentliche Verlängerung der Vermutungswirkung für die EN 954-1 (parallel zur EN ISO 13849-1) erfolgte per Abstimmung unter den Mitgliedstaaten in der verantwortlichen Arbeitsgruppe "Maschinen" der Europäischen Kommission durch 2/3 Zustimmung. Deutschland hatte in diesem Zusammenhang gegen eine Verlängerung gestimmt.

Auszug aus dem Amtsblatt C321 18 bezüglich EN954-1 (PDF)

Mehr Informationen unter:

harmonised-standards

Stand 21 September 2009

TextDie EG-Maschinenrichtlinie enthält grundlegende Anforderungen an sicherheitsbezogene Maschinensteuerungen. In der Sicherheitsnorm DIN EN ISO 13849 („Sicherheit von Maschinen – Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen – Teil 1: Allgemeine Gestaltungsleitsätze“) sind diese grundlegenden Anforderungen konkretisiert worden.

Die DIN EN ISO 13849-1 wurde erstmals im August 2008 im EU-Amtsblatt gelistet und entfaltet seitdem die Vermutungswirkung: Werden sicherheitsbezogene Steuerungen nach dieser harmonisierten Norm hergestellt, gehen die staatlichen Behörden davon aus, dass sie den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie entsprechen.

Die Vermutungswirkung der DIN EN 954-1 läuft dagegen Ende dieses Jahres aus: Mit der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gilt ab 29.12.2009 die Vermutungswirkung nicht mehr.


Auf der Sitzung der europäischen Arbeitsgruppe zur Maschinenrichtlinie (häufig "Maschinenausschuss" genannt) am 7./8. Juli 2009 wurde das Thema Steuerungsnormen beraten, folgende Schlussfolgerungen wurden gezogen:


  • Hersteller, die die DIN EN ISO 13849-1 anwenden, profitieren von der Konformitätsvermutung auch dann, wenn die Maschinen-Produktnormen noch auf die EN 954-1 verweisen.
  • Harmonisierte Maschinen-Produktnormen, entfalten auch dann noch die Konformitätsvermutung, wenn sie auf die Kategorien der EN 954-1 verweisen. Die Normungsgremien sollten jedoch die Anpassung an die DIN EN ISO 13849-1 zügig vorantreiben.


Während der Diskussion sprachen sich einige Teilnehmer für eine Verlängerung der Vermutungswirkung für die DIN EN 954-1 aus, damit die Unternehmen mehr Zeit für die Anpassung an die neue Norm haben. Eine Einigung hierüber gab es nicht. Im Nachgang zur Sitzung hat die europäische Normungsorganisation CEN an die Europäische Kommission mit der Bitte geschrieben, die Konformitätsvermutung für die DIN EN 954-1 um gut drei Jahre bis 31.12.2012 zu verlängern. Hierüber soll auf der nächsten Sitzung der Arbeitsgruppe Maschinenrichtlinie Anfang Dezember 2009 entschieden werden.

Quelle

Berufsgenossenschaft

Geschäftsstelle BG-PRÜFZERT

Weblinks

dguv.de BG - Meldungen

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